Bienenrecht

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Die Bienenhaltung in einem Kleingarten darf nicht verboten werden, sogar, wenn in der örtlichen Satzung die Tierhaltung explizit untersagt ist (Gänse, Hühner, Hasen, etc.) ist die Bienenhaltung laut Bundeskleingartengesetzt erlaubt:

http://www.gartenfreunde-orlatal.de/resources/html-Gr$C3$BCne+Schriftenreihe188-Kommentare-Bundeskleingartengesetz.htm

Zitat „Ausschluss der Kleintierhaltung

Die Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Der Kleingarten ist keine Kleinsiedlung i.S.d. § 2 BauNVO, zu der auch die Kleintierhaltung gehört. Für die neuen Bun­desländer hat der Gesetzgeber in § 20a Nr. 7 BKleingG eine Sonderregelung getroffen. Danach bleibt die Kleintierhaltung unberührt, soweit sie bis zum 3. Oktober 1990 zulässig war, unter der Voraussetzung, dass sie in bescheidenem Umfang betrieben wird. Sie darf die Kleingärtnergemein­schaft nicht stören, der kleingärtnerischen Nutzung nicht widersprechen und nicht erwerbsmäßig betrieben werden. Die gärtnerische Nutzung muss überwiegen.

Zulässig dagegen ist die Bienenhaltung. Sie dient der kleingärtnerischen Nutzung schon wegen des Nutzens der Bienen für die Bestäubung der kleingärtnerischen Erzeugnisse.“

Zitat Ende.

Das sind doch mal eine gute Nachrichten!

mehr in

http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/

PS: Es kann natürlich nur von Nutzen sein, wenn man den, verständlicherweise skeptischen, Nachbarn die Sache erklärt und regelmäßig die Neue Ernte zukommen lässt 🙂

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